Menicon SC GTC
Menicon SC GTC
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Menicon SC GmbH, Heinrich-Krumm-Str. 1-3, 63073 Offenbach
§ 1 Geltungsbereich
1. Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der Menicon SC GmbH erfolgen ausschließlich aufgrunddieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die mit Auftraggebern geschlossen werden.
2. Die Geschäftsbedingungen gelten auch für die Rechtsnachfolger der Vertragsparteien.
3. Widersprechende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden hiermit ausdrücklich
zurückgewiesen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die Menicon SC GmbH den Abänderungen schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Angebote und Vertragsabschluss
1. Angebote der Menicon SC GmbH sind grundsätzlich hinsichtlich Preis, Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeitund Nebenleistungen freibleibend und unverbindlich. Insbesondere technische Abänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
2. Angebote werden erst nach einer schriftlichen Auftragsbestätigung der Menicon SC GmbH bindend.
3. Sofern die Auftragsbestätigung der Menicon SC GmbH Einzelheiten enthält, die von der Bestellung desAuftraggebers abweichen, gelten diese Abweichungen als von dem Auftraggeber genehmigt, sofern dieser den Abweichungen nicht innerhalb einer Woche seit Erhalt der Auftragsbestätigung schriftlichwiderspricht. Die Menicon SC GmbH ist verpflichtet auf diese Rechtsfolge gesondert hinzuweisen
§ 3 Zahlungsbedingungen
1. Die Ansprüche der Menicon SC GmbH werden mit Erstellung der Rechnung fällig. Der Rechnungsbetrag istinnerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit zu begleichen. erfolgt die Zahlung des geschuldeten Betrages innerhalb von 8 Tagen ab dem Rechnungsdatum, gewährt die Menicon SC GmbH 1 % Skonto.
2. Bezahlt der Auftraggeber die geschuldete Summe nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit undZugang der Rechnung, tritt Verzug ein. In diesem Fall ist die Menicon SC GmbH berechtigt, Verzugszinsen nach § 288 BGB in Höhe von derzeit 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.
3. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und können jederzeit zurückgegebenwerden. Die Aufrechnung ist nur mit von der Menicon SC GmbH anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
4. Jegliches Zurückbehaltungsrecht wegen bestrittener oder nicht rechtskräftig festgestellter Ansprüche, die nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, ist ausgeschlossen.
§ 4 Lieferfrist
1. Unvorhergesehene Ereignisse und Fälle höherer Gewalt (wie z. B. Betriebsstörung, Rohstoffmangel, Verkehrsstörung, behördliche Verfügung, Änderung der Währungsverhältnisse, Arbeitskämpfe etc.), sowiedie Nichtbelieferung oder der Lieferungsverzug durch Vorlieferanten verlängern die Lieferfrist der Menicon
SC GmbH um die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen.
2. Bei Lieferungsunmöglichkeit von Vorlieferanten ist die Menicon SC GmbH zum Rücktritt vom Vertragberechtigt. Hinsichtlich etwaiger Schadensersatzansprüche wird auf § 7 verwiesen.
§ 5 Gefahrübergang und Gewährleistung
1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht auf den Auftraggeberüber, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Lager erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
2. Liegt ein von der Menicon SC GmbH zu vertretender Mangel vor, so ist der Auftragnehmer nach seinerWahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt.
3. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, ist die Menicon SC GmbH zur Mangelbeseitigung nicht in der Lageoder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus und hat die Menicon SC GmbH die Verzögerung zu vertreten, so kann der Auftraggeber nach seiner Wahl die Vergütung herabsetzen oder vom Vertrag zurücktreten.
4. Die Gewährleistungsrechte erlöschen, soweit Reparaturen oder Veränderungen vom Auftraggeber oder von dritter Seite am Liefergegenstand vorgenommen werden.
5. Mängel, die durch natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Bedienung oderunsachgemäßen Gebrauch bzw. außergewöhnliche Einsatzbedingungen entstehen, begründen keine Gewährleistungsansprüche.
6. Beanstandungen der Ware oder Leistungen der Menicon SC GmbH müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von acht Tagen nach Empfang, schriftlich vorgebracht werden. Nachweislich verborgene Mängelmüssen sofort nach Entdeckung schriftlich angezeigt werden. Werden Mängel nicht rechtzeitig angezeigt, gilt die Ware als durch den Auftraggeber genehmigt. Damit erlöschen alle Gewährleistungsansprüche des
Auftraggebers.
7. Die Abtretung von geltend gemachten Gewährleistungsansprüchen ist ausgeschlossen.
§ 6 Vertriebsbeschränkung
1. Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber der Menicon SC GmbH, von der Menicon SC GmbHbezogene Produkte (Kontaktlinsen) nur dann über das Internet an Dritte zu vertreiben, wenn das schriftliche Einverständnis der Menicon SC GmbH vorliegt.
2. Im Fall eines Verstoßes gegen die vorstehende Verpflichtung wird die Menicon SC GmbH dieGeschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber unverzüglich beenden.
§ 7 Haftungsbeschränkung
1. Die Menicon SC GmbH haftet in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichenBestimmungen. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aufgrund einfacher Fahrlässigkeit der Menicon SC GmbH, insbesondere Ansprüche auf den Ersatz entgangenen Gewinns odersonstiger Vermögensschaden, grundsätzlich ausgeschlossen. Dies betrifft nicht die Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
2. Wird eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung des Auftragnehmers auf denvoraussehbaren Schaden begrenzt.
§ 8 Verjährungsfrist
1. Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechten wegen Mängeln, gleich aus welchem Rechtsgrund, beträgt 1 Jahr.
2. Dies gilt nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
3. Die Verjährungsfrist gilt nicht für Schadensersatzansprüche in den Fällen der Verletzung des Lebens, desKörpers oder der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
4. Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Ansprüchen mit Gefahrübergang.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
1. Die Menicon SC GmbH behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zu seiner ^ vollständigen Bezahlung sowie bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit demAuftraggeber vor.
2. Die Menicon SC GmbH räumt dem Auftraggeber die Befugnis zur Weiterveräußerung der Ware imordentlichen Geschäftsgang ein. Diese Befugnis besteht nicht, wenn der Auftraggeber und der erwerbende Kunde den Ausschluss einer Abtretung der durch die Weiterveräußerung entstandenenVergütungsansprüche vereinbaren wollen.
3. Für den Fall der Weiterveräußerung des Liefergegenstandes tritt der Auftraggeber der Menicon SC GmbH
hiermit seine Ansprüche aus der Weiterveräußerung der Liefergegenstände ab, ohne dass es einer weiteren Erklärung bedarf. Die Abtretung gilt jedoch nur in der Höhe des Betrages, der dem von derMenicon SC GmbH in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht. Der Menicon SC GmbH ist auf Verlangen eine schriftliche Abtretungsbestätigung auszuhändigen.
4. Unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs ist der Auftraggeber berechtigt, die abgetretenenForderungen einzuziehen. Das Widerrufsrecht kann die Menicon SC GmbH aus wichtigem Grund insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung des Insolvenzverfahrens oderbegründeter Annahme für eine Überschuldung ausüben. Der Auftraggeber wird auf die abgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderungen unverzüglich an dieMenicon SC GmbH weiterleiten.
5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Menicon SC GmbH auf Verlangen alle gewünschten Auskünfte zu den von der Abtretung betroffenen Ansprüchen zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
6. Der Auftraggeber darf die im Eigentum der Menicon SC GmbH stehenden Gegenstände nicht verpfänden, zur Sicherung übereignen oder Dritten außerhalb des ordentlichen Geschäftsverkehrs überlassen. Er hatdie Menicon SC GmbH von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Er trägt alle etwaigen Interventionskosten.
7. Bei einer Pflichtverletzung des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Menicon SC GmbHauch ohne Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe des Liefergegenstandes bzw. der Neuware zu verlangen.
§ 10 Besonderes Rücktrittsrecht der Menicon SC GmbH
1. Treten nachträglich wesentliche Verschlechterungen der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers ein, dieZweifel an seiner Zahlungsfähigkeit begründen, ist die Menicon SC GmbH berechtigt, ihre Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten und dem Auftraggeber eine Frist von 2 Wochen für die Leistung vonVorauszahlungen oder die Stellung von Sicherheiten zu setzen.
2. Nach fruchtlosem Fristablauf ist die Menicon SC GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
§ 11 Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Das Gleiche gilt für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
2. Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigenBestimmungen hierdurch nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit einer Klausel gelten die gesetzlichen Regelungen.
3. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Menicon SC GmbH und dem Auftraggeber gilt deutsches Recht.
4. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Menicon SC GmbH